
1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie ¡Vamos! den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag wird für ¡Vamos! verbindlich,
wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis
der Reise schriftlich bestätigen (Reisebestätigung).
Sofern der Anmelder ausdrücklich und
gesondert erklärt, für die vertragliche Verpflichtung
aller gemeldeten Personen einzustehen,
haftet er dafür neben den anderen von
ihm angemeldeten Teilnehmern. Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der
Reiseanmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in
der Reisebestätigung ausdrücklich hin. An dieses
neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb
von 10 Tagen die Annahme erklären.
2. Zahlung
Bei der Buchungsbestätigung, ist ein Sicherungsschein
im Sinne von § 651 K III BGB beigefügt.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung
ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des
Reisepreises, maximal EUR 260,– fällig. Der
Restbetrag wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig.
3. Reiseausfallversicherung
Mit der Buchungsbestätigung wurde für Sie
eine Reise-Ausfallversicherung abgeschlossen.
Diese Versicherung beinhaltet auch die nach
§ 651 K Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene
Absicherung: Wenn Reiseleistungen
infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs
des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt
die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten
Reisepreises sowie zusätzlich notwendige
Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten)
für die Rückreise entstehen. Mit der
Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein.
Er garantiert Ihnen zusammen mit
den Buchungs- und Zahlungsbelegen die
Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall.
4. Leistungen, Leistungsänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in
unserem Prospekt bzw. Internet und aus den
hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Vor Vertragsabschluss kann
¡Vamos! jederzeit eine Änderung der Prospektangaben
vornehmen, über die der Reisende
selbstverständlich informiert wird. ¡Vamos! ist
berechtigt, Änderungen der einzelnen Reiseleistungen
vorzunehmen, soweit diese nicht
erheblich sind, insbesondere nicht den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise beeinträchtigen,
nach Abschluss des Reisevertrages notwendig
geworden und nicht wider Treu und
Glauben von ¡Vamos! herbeigeführt worden
sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung hat ¡Vamos!
die Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch
21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis zu setzen.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer
berechtigt, ohne Gebühren vom
Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer anderen, mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn ¡Vamos! in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung von ¡Vamos! über die
Leistungsänderung diesem gegenüber geltend
zu machen. Die Rechte des Reisenden im Falle
einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung
gemäß §651a Abs. 4 BGB und Ansprüche der
Reisenden aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen
bleiben unberührt.
5. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wenn
der Teilnehmer zurücktritt, ist ¡Vamos! berechtigt,
einen angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und die Aufwendungen
zu verlangen. Bei Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und die mögliche anderweitige Verwendung
der Reiseleistung zu berücksichtigen.
Bei Rücktritt kann ¡Vamos! anstelle der konkreten
Berechnung der Rücktrittkostenentschädigung
folgende pauschalisierte Stornoentschädigung
geltend machen: Rücktritt bis 36.
Tage vor Reisebeginn 10%, Rücktritt ab 35. Tag
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%, Rücktritt ab
21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%, ab 14.
Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%, ab 6. Tag
bis 1 Tag vor Reisebeginn 55%. und am Tag des
Reisebeginns 80%. Die Stornoentschädigung
berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldetem
Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die
Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Bei einer Änderung der Reisedauer,
der Kurs- oder Unterkunftsart nach
Erhalt der Buchungsbestätigung, ist ¡Vamos!
berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von EUR
25,– pro Reisendem zu erheben. Der Reiseteilnehmer
ist berechtigt nach § 651 b I u. II
BGB einen Dritten statt seiner an der gebuchten
Reise teilnehmen zu lassen. Dem Reiseteilnehmer
bleibt hinsichtlich der Rücktrittsund
Umbuchungsgebühr der Nachweis eines
wesentlich niedrigeren oder gar nicht entstandenen
Schadens unbenommen. In diesem Fall
ist der Reiseteilnehmer nur zur Bezahlung der
geringeren Kosten verpflichtet.
6. Gewährleistung, Haftung
Nach § 651 h I u. II BGB beschränkt ¡Vamos!
Sprachreisen die Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis.
Der Reiseteilnehmer kann nach Rückkehr
von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises
verlangen, falls die Reiseleistungen
nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und
er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen. Ist eine örtliche Reiseleitung
(Schulsekretariat) ausnahmsweise nicht erreichbar,
müssen Beanstandungen unverzüglich
dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger
mitgeteilt werden. Sollte sich der
Reisende aufgrund bestehender Mängel dazu
entschließen, die Reise vorzeitig abzubrechen,
so muss er auch in diesem Fall bestehende
Mängel anzeigen und ¡Vamos! Sprachreisen
oder dem Leistungsträger eine angemessene
Frist zur Beseitigung der Mängel einräumen,
damit er keine weitergehende Ansprüche verliert.
Ist eine Abhilfe unmöglich, wird diese verweigert
oder ist ein sofortiger Abbruch der
Reise durch ein besonderes Interesse des
Reiseteilnehmers gerechtfertigt, so besteht
diese Verpflichtung nicht. Kommt ein Reiseteilnehmer
durch eigenes Verschulden dieser
Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm
Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen
nicht vertragsgerechter Erbringung der Reise
sind gegenüber dem Reiseveranstalter geltend
zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse
schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann
der Reiseteilnehmer Ansprüche nur noch geltend
machen, wenn er ohne Verschulden
gehindert war, die Frist einzuhalten. Vertragliche
Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren
12 Monate nach dem vertraglich vereinbarten
Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
7. Pass-, Visa, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
¡Vamos! steht dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. ¡Vamos! haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung.
8. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur
an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen, die nach Abschluss
des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
9. Sonstiges
An Feiertagen des jeweiligen Gastlandes kann
der Unterricht ersatzlos ausfallen. Die Angaben
des Kursprogramms entsprechen dem Stand
bei Drucklegung.