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Vamos Sprachreisen
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Vamos Sprachreisen

Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie ¡Vamos! den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für ¡Vamos! verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen (Reisebestätigung). Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertragliche Verpflichtung aller gemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären.

2. Zahlung
Bei der Buchungsbestätigung, ist ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 K III BGB beigefügt. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal EUR 260,– fällig. Der Restbetrag wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig.

3. Reiseausfallversicherung
Mit der Buchungsbestätigung wurde für Sie eine Reise-Ausfallversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet auch die nach § 651 K Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall.

4. Leistungen, Leistungsänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt bzw. Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Vor Vertragsabschluss kann ¡Vamos! jederzeit eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. ¡Vamos! ist berechtigt, Änderungen der einzelnen Reiseleistungen vorzunehmen, soweit diese nicht erheblich sind, insbesondere nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen, nach Abschluss des Reisevertrages notwendig geworden und nicht wider Treu und Glauben von ¡Vamos! herbeigeführt worden sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ¡Vamos! die Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ¡Vamos! in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ¡Vamos! über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen. Die Rechte des Reisenden im Falle einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung gemäß §651a Abs. 4 BGB und Ansprüche der Reisenden aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.

5. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wenn der Teilnehmer zurücktritt, ist ¡Vamos! berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Bei Rücktritt kann ¡Vamos! anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittkostenentschädigung folgende pauschalisierte Stornoentschädigung geltend machen: Rücktritt bis 36. Tage vor Reisebeginn 10%, Rücktritt ab 35. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%, Rücktritt ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%, ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%, ab 6. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 55%. und am Tag des Reisebeginns 80%. Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei einer Änderung der Reisedauer, der Kurs- oder Unterkunftsart nach Erhalt der Buchungsbestätigung, ist ¡Vamos! berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von EUR 25,– pro Reisendem zu erheben. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt nach § 651 b I u. II BGB einen Dritten statt seiner an der gebuchten Reise teilnehmen zu lassen. Dem Reiseteilnehmer bleibt hinsichtlich der Rücktrittsund Umbuchungsgebühr der Nachweis eines wesentlich niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. In diesem Fall ist der Reiseteilnehmer nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

6. Gewährleistung, Haftung
Nach § 651 h I u. II BGB beschränkt ¡Vamos! Sprachreisen die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis. Der Reiseteilnehmer kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Ist eine örtliche Reiseleitung (Schulsekretariat) ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Sollte sich der Reisende aufgrund bestehender Mängel dazu entschließen, die Reise vorzeitig abzubrechen, so muss er auch in diesem Fall bestehende Mängel anzeigen und ¡Vamos! Sprachreisen oder dem Leistungsträger eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel einräumen, damit er keine weitergehende Ansprüche verliert. Ist eine Abhilfe unmöglich, wird diese verweigert oder ist ein sofortiger Abbruch der Reise durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt, so besteht diese Verpflichtung nicht. Kommt ein Reiseteilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung der Reise sind gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Vertragliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 12 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

7. Pass-, Visa, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
¡Vamos! steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ¡Vamos! haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

8. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

9. Sonstiges
An Feiertagen des jeweiligen Gastlandes kann der Unterricht ersatzlos ausfallen. Die Angaben des Kursprogramms entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

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